Unternehmen, die innerhalb der EU als Broker agieren möchten, müssen eine Trading-Lizenz für binäre Optionen erwerben. Ausgestellt wird diese im Rahmen der europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. Grundsätzlich kann diese Lizenz innerhalb der kompletten EU genutzt werden. Mitgliedsländern ist es aber erlaubt, zusätzlich zur EU-Norm weitere Anforderungen an Broker zu stellen. Von diesem Recht hat Malta Gebrauch gemacht. Der Mittelmeerstaat stellte neue und verschärfte Regeln für den Handel mit binären Optionen auf.
Registrierung von Briefkästen-Firmen verhindern
Viele Unternehmen, die über eine Geschäftsadresse auf Malta verfügen, sind dort nicht wirklich ansässig. Vielmehr nutzen die Briefkästen-Firmen die Steuervorteile auf der Insel aus. Bisher war das auch ohne große Probleme möglich. Unternehmen konnten nahezu immer eine Niederlassung auf Malta registrieren, ohne wirklich physisch anwesend zu sein. Die Malta Financial Services Authority (MFSA) wollte das schon seit längerer Zeit verhindern. Die neuen Regulierungsvorschriften sorgen jetzt dafür, dass Maßnahmen gegen Briefkästen-Firmen unbürokratisch durchgeführt werden können. Broker mit Geschäftsadresse auf Malta müssen dort auch wirklich über wirtschaftliche Strukturen verfügen. Dazu muss mindestens ein eigener Risikomanager auf Malta beschäftigt sein, der in Vollzeit für den jeweiligen Broker arbeitet.
Gleichzeitig überprüft die MSFA ab sofort auch die Qualifikation der Mitarbeiter eines Brokers. Besonders der Vorstand bzw. die Geschäftsführung muss über fundiertes Fachwissen verfügen, um Finanzdienstleistungen durchführen zu dürfen. Dieses Fachwissen muss der MSFA glaubhaft dargelegt werden. Dazu kann die Führungsetage eines Brokers etwa auf langjährige berufliche Erfahrungen oder entsprechende Studienabschlüsse verweisen. Neben dem Vorstand selbst müssen auch Mitarbeiter, die diesem unmittelbar zuarbeiten, über qualifizierte Fachkenntnisse verfügen. Laut MSFA müssen insbesondere der Risikomanager und der Head of Trading ihre Qualifikationen nachweisen können.
Hohe Anforderungen für die Erteilung der Lizenz
Unternehmen, die den Handel mit binären Optionen auf Malta anbieten möchten, müssen in Zukunft über eine Investment-Lizenz der Kategorie 3 verfügen. Wer diese Lizenz erwirbt ist dazu berechtigt, Kundengelder zu verwalten und alle Dienstleistungen im Bereich Investment anzubieten. Den Unternehmen ist es dann ebenfalls gestattet, mit eigenen Geldern direkt an den Finanzmärkten zu agieren. Trader, deren Broker auf Malta sitzen, sollten ab sofort darauf achten, dass das jeweilige Unternehmen über die entsprechende Lizenz verfügt. Informationen hierüber sollte der Broker schon von sich aus bereitstellen. Zusätzlich können die erteilten Lizenzen direkt bei der MSFA eingesehen werden.
Malta schreibt Brokern zudem vor, wie hoch der Kapitalstock der Unternehmen sein muss. Mindestens 730.000 Euro muss jeder Broker vorweisen können. Dabei handelt es sich allerdings um eine Mindestsumme. Verwaltet ein Broker besonders viele oder finanzstarke Trader, so erhöht sich der Betrag deutlich.
Transparenz schaffen
Die neuen Regelungen sollen in erster Linie die Trader schützen. Es soll gewährleistet werden, dass Broker Erfahrung im Handel an den Finanzmärkten und eine gewisse Reputation in der Branche haben. Die Unternehmen müssen zudem absolut transparent arbeiten. Den Behörden müssen gewisse Geschäftsprozesse offengelegt werden, so dass Missstände jedweder Art direkt auffallen. Darüber hinaus sollten Broker vertraut im Umgang mit Regulierungsbehörden sein.
Auch bezüglich der Informationspflicht hat die MSFA den Broker neue Vorschriften gemacht, die Tradern helfen sollen. Anleger müssen jederzeit einsehen können, welches Verlustrisiko durch die Eröffnung einer Position entsteht. Auch das generelle Risiko von binären Optionen muss detailliert beschrieben werden. Zusätzlich wird jeder Broker dazu verpflichtet, Kunden Einführungs-Videos, Demokonten und andere Lernmaterialien zur Verfügung zu stellen.
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